Rechtsprechung
FG Hamburg, 11.06.2003 - IV 35/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerbefreiung bei Stromentnahme des Eigenerzeugers zum Selbstverbrauch
- datenbank.nwb.de
Steuerbefreiung bei Stromentnahme des Eigenerzeugers zum Selbstverbrauch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerrufliche Erteilung einer Erlaubnis für die Entnahme von Strom zum Selbstverbrauch eines Eigenerzeugers; Erteilung einer Erlaubnis als Voraussetzung für die Entnahme von steuerfreiem Strom; Annahme einer Erlaubnisfiktion für Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen; ...
Wird zitiert von ... (4)
- FG Hamburg, 16.11.2021 - 4 K 19/20
Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer …
Der nach dem nationalen Recht erforderlichen Einzelerlaubnis zur stromsteuerbefreiten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 4 StromStG wird in Fällen wie dem vorliegenden richtigerweise konstitutive Wirkung beigemessen (…vgl. BFH, Urteile vom 9. August 2006, VII E 18/05, BFH/NV 2006, 2135;… vom 9. September 2011, VII R 75/10, BFH/NV 2011, 2181;… FG Hamburg, Urteile vom 9. November 2010, 4 K 94/10, juris Rn. 24; vom 11. Juni 2003, IV 35/01, ZfZ 2004, 352, LS). - FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20
Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer …
Der nach dem nationalen Recht erforderlichen Einzelerlaubnis zur stromsteuerbefreiten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 4 StromStG wird in Fällen wie dem vorliegenden richtigerweise konstitutive Wirkung beigemessen (…vgl. BFH, Urteile vom 9. August 2006, VII E 18/05, BFH/NV 2006, 2135;… vom 9. September 2011, VII R 75/10, BFH/NV 2011, 2181;… FG Hamburg, Urteile vom 9. November 2010, 4 K 94/10, juris Rn. 24; vom 11. Juni 2003, IV 35/01, ZfZ 2004, 352, LS). - FG Hamburg, 09.11.2010 - 4 K 94/10
Stromsteuerbegünstigung für stromerzeugende Anlagen
Eine weitere Rückwirkung - hier auf das Jahr 2008 - ist also nicht möglich und entspricht ersichtlich nicht dem Willen des Gesetzgebers; er hat die steuerbegünstigte Stromentnahme ausdrücklich von dem Vorliegen einer Erlaubnis abhängig gemacht und diese Erlaubnis - anders als etwa in § 4 Abs. 5 StromStG - nicht fingiert (FG Hamburg, Urteil vom 11.06.2003, IV 35/01). - FG Hamburg, 26.01.2006 - IV 228/02
Begünstigter Strombezug
Dies hat der Senat wiederholt entschieden (Senatsurteile vom 11.06.2003, IV 35/01 und vom 24.02.2004, IV 362/01, beide in juris).