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   FG Hamburg, 11.06.2003 - IV 35/01   

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https://dejure.org/2003,16482
FG Hamburg, 11.06.2003 - IV 35/01 (https://dejure.org/2003,16482)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2003 - IV 35/01 (https://dejure.org/2003,16482)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - IV 35/01 (https://dejure.org/2003,16482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung bei Stromentnahme des Eigenerzeugers zum Selbstverbrauch

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung bei Stromentnahme des Eigenerzeugers zum Selbstverbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerrufliche Erteilung einer Erlaubnis für die Entnahme von Strom zum Selbstverbrauch eines Eigenerzeugers; Erteilung einer Erlaubnis als Voraussetzung für die Entnahme von steuerfreiem Strom; Annahme einer Erlaubnisfiktion für Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen; ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Hamburg, 16.11.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer

    Der nach dem nationalen Recht erforderlichen Einzelerlaubnis zur stromsteuerbefreiten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 4 StromStG wird in Fällen wie dem vorliegenden richtigerweise konstitutive Wirkung beigemessen (vgl. BFH, Urteile vom 9. August 2006, VII E 18/05, BFH/NV 2006, 2135; vom 9. September 2011, VII R 75/10, BFH/NV 2011, 2181; FG Hamburg, Urteile vom 9. November 2010, 4 K 94/10, juris Rn. 24; vom 11. Juni 2003, IV 35/01, ZfZ 2004, 352, LS).
  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer

    Der nach dem nationalen Recht erforderlichen Einzelerlaubnis zur stromsteuerbefreiten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 4 StromStG wird in Fällen wie dem vorliegenden richtigerweise konstitutive Wirkung beigemessen (vgl. BFH, Urteile vom 9. August 2006, VII E 18/05, BFH/NV 2006, 2135; vom 9. September 2011, VII R 75/10, BFH/NV 2011, 2181; FG Hamburg, Urteile vom 9. November 2010, 4 K 94/10, juris Rn. 24; vom 11. Juni 2003, IV 35/01, ZfZ 2004, 352, LS).
  • FG Hamburg, 09.11.2010 - 4 K 94/10

    Stromsteuerbegünstigung für stromerzeugende Anlagen

    Eine weitere Rückwirkung - hier auf das Jahr 2008 - ist also nicht möglich und entspricht ersichtlich nicht dem Willen des Gesetzgebers; er hat die steuerbegünstigte Stromentnahme ausdrücklich von dem Vorliegen einer Erlaubnis abhängig gemacht und diese Erlaubnis - anders als etwa in § 4 Abs. 5 StromStG - nicht fingiert (FG Hamburg, Urteil vom 11.06.2003, IV 35/01).
  • FG Hamburg, 26.01.2006 - IV 228/02

    Begünstigter Strombezug

    Dies hat der Senat wiederholt entschieden (Senatsurteile vom 11.06.2003, IV 35/01 und vom 24.02.2004, IV 362/01, beide in juris).
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